Ladungssicherung auf der Strasse

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GST --> Überlänge

GST-L-Bau-02-01

Da fuhr er auf der Autobahn - der 26ter LKW mit 40ter Tieflader -.

In der Kontrolle wird dann die Genehmigung (70er und 29er mit 46er) mit dem Transport verglichen:

Die 70er war gültig (bis 2010) und besagte, dass der Zug bis zu 66t wiegen darf.

Aber: die 70er wurde nicht im Original mitgeführt - wie vorgeschrieben. Das ist aber nur eine “Kleinigkeit”.

Die 29er besagt, basierend auf der 70er, dass hier eine unteilbare Ladung transportiert werden darf.

Was ist aber eine unteilbare Ladung auf einem LKW und auf einem Anhänger?

Ein Sattelzug kann eine unteilbare Ladung transportieren - aber ein LKW und ein Anhänger?

Da gibt es noch die Aussage: Zubehör der unteilbaren Ladung kann bis zu 10% (des Ladungsgewichtes) mitgeführt werden.

Wenn jedoch die Überlänge nur deswegen zustande kommt, weil Zubehör mitgenommen wird, dann ist sie für den eigentlichen Transport doch nicht erforderlichen gewesen?

Und dann gibt es noch die weitere Aussage:

Ballast für das Zugfahrzeug, damit der schwere Anhänger gezogen werden.

Auch der Ballast ist ein Zusatz - woraus begründet er sich?

***

Nun zum konkreten Fall:

Zunächst die Fahrt auf die Waage.

Problem:

Die Waage zeigt nur Striche an - ein Zeichen dafür, dass die 50t überschritten sind.

Einzel - Wägung ergibt:

Tieflader wiegt 20.400 kg, der LKW 30.260 kg.

In diesem konkreten Fall wurde keine unteilbare Ladung gefahren, sondern eine Walze und Sand/ Erde.

Damit durfte der Transport nicht mehr als 40.000 kg wiegen.

Vor dem Hintergrund, dass die Länge 19.60m beträgt, also auch dafür schon eine Erlaubnis (29er + 70er) erforderlich ist, durfte der Transport so auch nicht durchgeführt werden, wenn er die 40.000 kg eingehalten hätte.

Abhilfe könnte hier z. B. ein Unimog schaffen. Damit bleibt der Transport in der Länge und es hätte auch keine Gewichtsprobleme gegeben.

Aber die Firma hat keinen Unimog, nur noch einen 7,5ter.

Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch solo durfte der LKW nicht mit der Abrollmulde fahren, weil er mehr als 16% überladen war.

Eine andere Feststellung, die noch getroffen wurde:

Die 29er war bereits im Mai 2007 abgelaufen - eine neue wurde versäumt, zu beantragen.

Positiv:

Die Ladungssicherung wurde bis auf eine, ein wenig gelängte Kette, nicht beanstandet.

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