Ladungssicherung auf der Strasse

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GST --> Überlänge

GST-L-unteilbar-01-01

Ein Transport mit Überlänge.

Der Sattelzug hat eine normale Länge - nicht aber die Ladung.

GST-L-unteilbar-01-02

2,10m schaut sie nach hinten heraus - und die Strecke:

Essen - Hamburg, ist länger als 100 km.

Aber dafür hatte der Fahrer ja eine 46er Genehmigung.

Ja, sie war noch gültig, aber nein, sie traf nicht auf den Transport zu.

Denn:

Sie gilt nur für unteilbare Ladung - und hier waren nun mal 2 Teile hintereinander liegend vorhanden:

GST-L-unteilbar-01-03

Eine Nachfrage bei der ausstellenden Behörde (ich hatte Glück, es war Freitag und noch keine 12 Uhr) ergab, dass die 46er unvollständig war.

Irgend jemand hatte vergessen (oder bewusst unterlassen?) die Auflagen und Bedingungen in die 46er einzuheften.

Na, da konnte der Fahrer auch nicht wissen, dass er so nicht fahren darf.

Gab ja keinen Hinweis auf die Unteilbarkeit der Ladung.

Aber die Dispo sagte am Telefon gleich: Na, dass hättest Du aber wissen müssen, dass das so nicht geht (schiebt man da die Verantwortung von sich?).

Egal wie - das stellt sich später heraus.

Für den Fahrer nur ein Verwarngeld von 20 € - den Halter trifft es da schon im Punktebereich.

Die tatsächlichen Kosten sind aber wohl gewesen, einen dieser beiden 5t und 6t schweren Kolosse auf ein anderes Fahrzeug umzuladen (was aber nach gut 3 Stunden erledigt war).

Dann durfte der Transport weitergehen.

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