Ladungssicherung auf der Strasse

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GST --> Überlänge

Eigentlich ist es hier vermessen von einem Großraum - Transport zu sprechen - aber es ist nun mal einer.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Sattelzug seit seiner Neuzulassung 2008 ohne gültige 70er und 29er gefahren ist.

Es wurde zwar eine 70er ausgestellt - jedoch nur für die so genannten Kyrill Transporte.

44t Holz, direkt aus dem Wald, welches durch den schweren Sturm den Wald erheblich belastete.

Wenn man sich aber die 70er und auch die 29er ansieht, wird man schnell feststellen, dass sich die technischen Daten auf einen LKW mit Nachläufer beziehen und nicht auf eine SZM mit Sattelauflieger.

Hier wurde also vom Halter das Blatt 1 der Genehmigung falsch ausgefüllt - und von der Behörde nicht überprüft.

70er

29er

Und dann fällt auf, dass überhaupt nicht auf die Überlänge eingegangen wurde, sondern nur auf die 44t.

Das durfte nicht passieren.

Es handelte sich um einen Sattelauflieger, der in ca. 70cm - Schritten ausgezogen werden konnte und bei der Kontrolle statt 16,50m 17,20m lang war.

Dass er schwerer als 46t war, ist für dieses Problem zweitrangig.

Aber die Ladung war auch noch teilbar - er durfte also auch nicht länger fahren - selbst wenn die 70er und die 29er in Ordnung gewesen wären.

Kein Holz ging bis hinten durch - vielmehr lagen dort kürzere Enden.

GST-L-Langholz-01-01
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