Ladungssicherung auf der Strasse

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Gummi

Auf einem Donnerstag im Januar 2010 auf der A 2:

Ein Sattelzug mit 6 Achsen und einer blinkenden Lampe hinten.

Aha, das Ding ist breiter - aber warum ein Blinklicht?

Kontrolle Parkplatz Bückethaler Knick (das Bild wurde 4 Tage später auf dem Autohof Bad Nenndorf aufgenommen).

Ue-Gummi-2010-01

Ich fragte den Fahrer, wieviel die “Gummirolle wiegt? - na so etwa 20 - 22 Tonnen, sagte mir der Pole.

Nun ja - wie sahen die Reifen aus?

Ue-Gummi-2010-02

Wenn er recht hat, war wohl etwas wenig Luft drauf.

Er hat eine 70er Ausnahmegenehmigung und eine 29er Erlaubnis (41.800 kg) sowie eine 46er Genehmigung (3m Breite).

Auf zur Waage.

Oh Schreck, die Waage zeigt 48.160 kg an. Das ist “etwas” mehr als angesagt. Die Rolle wiegt also so ca. 32.000 kg (hätte ich auch nicht gedacht).

Die Fahrt ist zu Ende.

Erst müssen die Bussgelder in Form einer Sicherheitsleistung bezahlt werden - vor allem aber wird eine 29er Erlaubnis für das Gewicht gebraucht (die 70er geht bis 56.000 kg - also OK).

Am Montag, also Tag 4 nach der Kontrolle war das Geld da - 1.270 €!

Wie setzt sich das zusammen?

1. Fahrer

- Überladung mehr als 20% = 190 €

- Beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  = 70 € (Tateinheit = 50%), also 35 €

- Gebühren = 20 €

    Gesamt 1. Fahrer: 245 €

     

 2. Fahrer:

- Fehlender Arbeitszeitnachweis = 500 €

- Überladung (Tateinheit = 50%), also 95 €

- Gebühren = 30 €

Gesamt 2. Fahrer: 625 €

Polnischer Halter:

- Anordnung der Überladung = 380 €

- Gebühren = 20 €

Polnischer Halter = 400 €

 

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