|
Ladungssicherung: Verstoß Fahrer
Der Fahrer ist u. a. verpflichtet, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern.
§22 StVO: Ladung (Stand: 01.01.2006)
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Wenn die Ladung nicht oder nicht richtig gesichert ist, und der Fahrer sein Fahrzeug
- selbst beladen hat,
- mit beladen hat oder aber
- bei der Beladung anwesend war, und noch vor der Abfahrt in die Ladungssicherung eingreifen kann/ die Ladungssicherung durchführen kann,
dann hat er gegen den § 22 StVO verstossen
(kostet 50 € Bussgeld und bringt einen Punkt in Flensburg,
bei Gefährdung 75 € und bei Unfall 100 €)
|