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Die DIN EN 12195-1 setzt in der Januar 2011 gültigen Fassung noch Maßstäbe im Bereich der Ladungssicherung.
Die Frage ist jedoch, wie lange sie noch ihre Gültigkeit haben wird.
Längst ist ein Entwurf, eigentlich sind es sogar zwei Entwürfe (Stand 2008 und 2010) auf dem Markt, die die Ladungssicherung revolutionieren soll:
Es geht hier um die Berechnung der Zurrkräfte.
Deutschland hatte bislang die höchste Sicherheit - Europa wollte das jedoch nicht.
Es gibt Länder, da nimmt die Ladungssicherung im Straßenverkehr noch keinen Platz bei den Beteiligten ein und es gibt Länder, da wird schon so einiges getan.
Deutschland hat den höchsten Sicherheitsstandard und auch die Schweiz und Polen waren gegen die neue Vorschrift.
Die neue Version der DIN EN 12195-1 hat eine andere Berechnung und vor allem andere Reibbeiwerte als zuvor.
Das bedeutet, dass im Endeffekt die Ladungssicherung weniger umfangreich sein wird, als bisher.
Erste Gedanken waren:
Ist die Physik im übrigen Europa anders als in Deutschland???
Meine persönliche Meinung dazu:
Jedes Gutachten aus dem Bereich der Ladungssicherung zeigt, dass durch Fahrversuche oder Zugversuche oder auf andere wissenschaftliche Art und Weise festgestellt wird, dass die Sicherung für diese bestimmte Ladung weniger umfangreich durchgeführt werden muss, als eigentlich rechnerisch erforderlich ist.
Die Praxis zeigt also, dass es noch andere Aspekte gibt, die so ohne weiteres nicht berechnet werden (können?).
Ich habe in die neue DIN EN 12195-1 hineingeschaut:
- Die Berechnungen sind umfangreicher
- die Reibbeiwerte sind höher ausgelegt
- dafür gibt es Sicherheitszuschläge.
Die tatsächliche Sicherung der Ladung wird weniger - aber es soll halten.
Deutschland sollte sich tunlichst davor bewahren, nun gegen den Strich zu gehen, die neue Vorschrift nicht zu akzeptieren und letztendlich die Gerichte entscheiden zu lassen, woran wir (und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, die Deutschland passieren) uns zu halten haben.
Sollten im Ergebnis Mängel auftreten, die eine Nachbearbeitung erforderlich machen, wird man reden müssen.
Wir Deutschen sind gut - aber andere sind auch nicht schlecht.
Entscheiden wir uns für ein gemeinsames Europa.
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Das war im Januar.
Mittlerweile (Mitte April 2011) hat sich jedoch etwas getan bzw. hat sich herausgestellt, dass etwas getan wurde.
Es gibt eine Anweisung des BMVBS (ich habe sie bis heute noch nicht gesehen) vom 16.12.2010, dass das BAG nach wie vor nach der alten DIN EN 12195-1 zu kontrollieren hat.
Auch die Polizeien der Bundesländer sollen sich im Februar für diesen Weg entschieden haben.
Es gibt weiterhin die Meinung, dass die DIN EN 12195-1 überhaupt nicht rechtsverbindlich sei.
Das könnte eine Begründung dafür sein, dass “man” sich gegen die neue Richtlinie stellt, um das hohe Ladungssicherungs Niveau in Deutschland beizubehalten.
Mal sehen, was kommt.
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Das war im April.
Nun wurde zum Juni die neue DIN EN 12195-1:2010 veröffentlicht. Eine Entscheidung, wo der Weg in Deutschland hingeht, ist noch nicht gefallen.
Der VPA (Verkehrspolizeiausschuss der Länder) sucht parallel mit dem BLFA StVO eine Entscheidung.
Letztendlich soll der BLFA StVO in seiner kommenden September Sitzung entscheiden, wohin uns der Weg führt.
Nachtrag 30.06.2011:
Es wurden Nachrichten auf mehrere Internetseiten verbreitet, wonach die Referenten der Länder sich darauf geeinigt haben, so wie bisher weiter zu kontrollieren:
- VDI 2700, und
- DIN EN 12195-1:2003
Dem ist jedoch nicht so. Das war eine vorläufige Entscheidung, bis die endgültige Entscheidung vom BLFA StVO/ OWi im September gefallen ist.
Nachtrag 04.02.2012:
Entscheidungen sind gefallen - doch was bringen Sie?
Im September 2011 entschied der BLFA StVO/ OWi, dass in Deutschland weiterhin nach der VDI Richtlinie 2700 in Verbindung mit der DIN EN 12195-1:2003 kontrolliert wird.
Im Dezember 2011 wurde bekannt, dass bei Gefahrgut die Ladungssicherung mit Einführung ADR 2013 nach der neuen DIN EN 12195-1:2011 kontrolliert werden soll.
Diese Entscheidung nahm der BLFA StVO/ Owi zum Anlass, den Tagesordnungspunkt am 18./19.01.2012 bei seiner Sitzung in Bonn erneut zu behandeln. In kurzer Zeit wurde festgestellt, dass die ADR-Entscheidung keine Probleme bringen werde.
Die Entscheidung vom September 2011 wurde aufrecht erhalten.
Das würde aber bedeuten, dass ab etwa 2013:
- Gefahrgut nach der neuen DIN EN 12195-1 kontrolliert wird und
- übrige Ladungen nach alten Regelungen (weil die neue Regelung zu unsicher ist).
Daraus ergibt sich jedoch, dass die “unsichere Art der Ladungssicherung” für Gefahrgut ausreicht - nicht jedoch für ungefährliche Ladungsgüter?!?
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