Ladungssicherung auf der Strasse

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Combitrailer

Was ist ein Combitrailer?

Sucht man diesen Begriff bei Wikipedia, dem Brockhaus oder Duden, gibt es keinen Treffer (Januar 2010).

Der Combitrailer ist ein Nischenprodukt, welches hauptsächlich in den Niederlanden zu Hause ist.

Der Combitrailer ist ein - nein richtigerweise - sind zwei Fahrzeuge, die eine Einheit bilden können.

Der erste Teil ist ein Sattelanhänger mit ein oder zwei Achsen. An dieses Fahrzeug kann ein zweites Fahrzeug fest angehängt werden.

Mit dem ersten Anhänger darf auch allein gefahren werden - mit dem Zweiten jedoch nicht.

Das nachfolgende Werks - Bild der Firma D-TEC BV aus den Niederlanden wurde mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

 

Combitrailer d-tec

Bild 1:

Hinter der Sattelzugmaschine hängt das einachsige 1. Fahrzeug - dahinter fest verbaut das 2. Fahrzeug mit 3 Achsen.

GST-Combi-02

Bild 2:

Hinter der Sattelzugmaschine hängt das zweiachsige 1. Fahrzeug - dahinter fest verbaut das 2. Fahrzeug mit 3 Achsen.

GST-Combi-01

Der Vorteil dieser Kombination:

Werden zwei 20 Fuss Container transportiert, kann der hintere Container mit dem hinteren Fahrzeugteil zum Entladen / Beladen in einer Firma abgestellt werden und mit dem vorderen Teil ein 2. Container zu einer anderen Firma gebracht werden.

 

Der Nachteil dieser Kombination:

Sie ist in Deutschland nicht erlaubt.

§32a Mitführen von Anhängern

Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

Dazu kommt noch, dass die Beleuchtungseinrichtungen und das Kennzeichen des ersten Fahrzeugs im gemeinsamen Betrieb vom 2. Fahrzeug verdeckt werden.

Der BLFA TK (Bund-Länder-Fachausschuss) hat noch 02/2008 festgestellt, dass es sich hier um 2 Fahrzeuge handelt. Ein zweiter Anhänger darf aber nicht hinter einem Sattelzug betrieben werden.

Im August 2008 stellte man dann fest, dass es doch mehr Combitrailer in Deutschland gab, als zuvor vermutet wurde.

Daher regelte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Folgendes:

Entscheidung Niedersachsen  1.500 KB

Das bedeutet also, dass nach Begutachtung eine Genehmigung nach § 70 StVZO erteilt werden kann.

Eine Erlaubnis nach § 29 StVO (3) ist hingegen nicht erforderlich, weil die Abmessungen und Gewichte nicht überschritten werden (dürfen!).

Der nachfolgende Link zeigt Ihnen eine entsprechende Genehmigung gem. § 70 StVZO für einen bzw. viele Combitrailer des Landkreises Vechta. Die Leer - Bereiche beinhalten die Kennzeichen, für welche die Genehmigung gilt.

Alle datenschutzrelevanten Bereiche wurden geschwärzt.

70er

Hinweise zur Zulassung

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