Ladungssicherung auf der Strasse

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Combitrailer ab 09-2010

In der Sitzung des 150 BLFA-TK im September 2010 gab es nun einen Entscheidungswechsel:

Die Combitrailer sollen eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung bekommen können - ohne zeitliche Begrenzung.

In einer Variation können sie sogar ohne Ausnahmegenehmigung gefahren werden (siehe unten, 3.)

Entscheidung 150. BLFA-TK Sitzung

Fachinformation TÜV Nord

Mittlerweile gibt es drei Varianten des Combitrailer:

1. Kennzeichen identisch aber zwei Fahrzeugscheine

Jede Fahrzeug - Einheit hat das selbe Kennzeichen, aber verschiedene Fahrgestellnummern und extra Zulassungsbescheinigungen:

- Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich

- Man kann mit beiden Anhängern zusammen fahren oder nur mit dem ersten Teil allein, nicht aber mit dem zweiten Teil allein - Diese Variation sollte es eigentlich nicht geben.

 

2. Kennzeichen unterschiedlich und verschiedene Fahrzeugscheine

Die vordere und die hintere Fahrzeugeinheit haben verschiedene Kennzeichen und Fahrzeugscheine.

- Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich.

- Man kann mit beiden Anhängern zusammen fahren oder nur mit dem ersten Teil allein, nicht aber mit dem zweiten Teil allein - Diese Variation sollte es eigentlich nicht geben.

 

3. Beide Fahrzeug - Einheiten bilden einen Anhänger

Beide Fahrzeugteile stehen auf einer Zulassungsbescheinigung, haben zusammen nur eine Fahrgestellnummer. Das Zulassungskennzeichen befindet sich am Ende - ein mögliches Wiederholungskennzeichen kann am Ende der ersten Fahrzeugeinheit angebracht sein.

- Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist nicht erforderlich

- Beide Fahrzeug - Einheiten können im öffentlichen Verkehr nur zusammen gefahren werden - nie getrennt.

 

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